Jürgen Michael Knop (1701-1723)

Jurgen Knop was #5 in the Stammtafel.

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5. Jürgen Michael Knop
(17o1 – 1723)

Jürgen Michael Knop (auch Knoop), der jüngste Sohn des Johan Knopf
des älteren, wird am 21.12.17o1 in Artlenburg getauft. Für ihn er-
wirbt sein Vater den Koopschen Hof in Hohnstorf. Jürgen Koop und
dessen Sohn Hinrich können den u.a. durch den Bau eines Hauses
stark verschuldeten Hof nicht halten. In einem Vergleich vom
29.10.1719 (E 32) überlassen beide die Hufe an Johan Knopf, dessen
Sohn Jürgen Michael die älteste Tochter des Jürgen Koop, die
Cathrin Margreth Koop, zu heiraten beabsichtigt. Die Hufe wird mit
allen Schulden übernommen und der eigentliche Hoferbe Hinrich Koop
mit 200 Rthl., die vier anderen Schwestern des Hinrich Koop mit
je 100 Rthl., Vieh und gebräuchlichem Kistenpfand abgefunden.

Auf diesem Hof (Nr. 2 ?) werden als Hufner genannt: 1618 Hans
Chops, 1690 Jürgen Kops, 1715 Jürgen Koop (B 2).
Jürgen Michael Knop ist nur kurze Zeit Besitzer der Hufe in Hohns-
torf gewesen. Er stirbt bereits am 12.12.1723 in Hohnstorf im Alter
von nur 22 Jahren.

Aus der Ehestiftung seiner Tochter Cathrin Margreth vom 17.7.1745
(E 70) wissen wir, dass seine Frau Cathrin Margreth geb. Koop nach
dem Tode ihres Mannes zum zweiten Male heiratete, und zwar Hans
Hinrich Dircks, der den Hof als Interimswirt verwaltete. – Aus
dieser Ehe stammt ein Sohn Johann Hinrich Dircks, der – nach Ver-
zicht seiner Halbschwester – den Hof übernimmt und 1765, 1790 und
1815 als Besitzer genannt wird (B 2).

Aus Jürgen Michael Knops Ehe sind nur zwei Töchter hervorgegangen.
Beide werden in Hohnstorf geboren und Artlenburg getauft:

a) Sophie Marie, get. 4.3.1722.
Sie stirbt bereits am 28.10.1723 in Hohnstorf.

b) Cathrin Margreth, get. 17.3.1723.
Sie ist die eigentliche Erbin des väterlichen Hofes. Sie heiratet
1745 Hans Röhr, den Sohn des verstorbenen Hauswirts und Hufners

Claus Röhr in Hohnstorf. In der Ehestiftung vom 17.7.1745 [E 7o]
überlässt ihr Hans Röhr sein väterliches Erbe, wenn seine Mutter,
die vorläufig weiter wirtschaften will, ihm es übergibt. Wenn ihre
Mutter ihr jedoch ihr väterliches Erbe übergibt kann sie wählen,
ob sie mit ihrem Mann auf ihren Hof zieht oder ob sie mit ihm auf
den Röhrs Hof geht. Sollte sie das letztere vorziehen, soll ihr
Halbbruder Johann Hinrich Direks ihr väterliches Erbe haben. Es
soll dann auch festgesetzt werden, was letzterer ihr noch bei ihrem
Abtritt geben soll. Sollte letzterer aber unverheiratet sterben, so
wird Röhrs Tochter die Erbin. Stirbt diese unverheiratet, soll Dircks
Sohn den ganzen Brautschatz erben. – Weiter wird die Erbregel:
Längst Leib, längst Gut festgesetzt. Der Bruder des Hans Röhr,
Jacob Röhr, ist bereits mit l00 Rthl., 2 Pferden, 2 Kühen und Kisten-
pfand abgefunden worden. Die Schwester, die gleichzeitig heiratet,
bekommt, was Cathrin Margreth in die Ehe bringt, nämlich l00 Rthl.
sofort in bar sowie volles Kistenpfand nach Landesbrauch und der
Hufe gemäss.

Auf Röhrs Hof lebt noch der Bruder des verstorbenen Claus Röhr,
Peter Röhr. Dieser soll auf dem Hof seinen notdürftigen Unterhalt
haben. Stirbt er, bleibt sein Nachlass in dem Hofe. – Die Eltern
der Braut bedingen sich als Altenteil aus: im Felde ein Stück Land
vom Hof an bis an das sogenannte Brack, frei Brot und Drage, jährlich
1 fettes Schwein nächst dem besten, 1 Pferd, 2 Kühe, 2 Schafe frei
zu füttern und zu weiden; das Pferd kann auf den Ländereien im
Gespann mit gebraucht werden, sollte es aber auf der Reise gebraucht
werden, soll dafür bezahlt werden; weiter ein Viertel von einem
geschlachteten Rind, 2 Spint Hafergrütze, 1 Himten Weizen, den
vierten Teil des Obstes, 5 Töpfe Hanf, 5 Töpfe Flachs; sollte einer
der Eltern sterben, wird nur die Hälfte des Altenteils gegeben,
das Schwein bleibt jedoch ganz, kann aber geringer sein; stirbt die
Mutter vor dem Vater, sollen anstelle von Hanf und Flachs jährlich
2 Hemden und notdürftiges Leinen gegeben werden.