Johan Knopf is the second of 61 people in “Stammtafel Der Familie Knoop“.
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Johan Knopf (auch Knoop, Knop, Knoph und Knohp), geb. vermutlich um 1650, wird zur Unterscheidung zu seinem Sohn Johann (geb. 1684) auch mit dem Zusatz “major” (zuerst 1713) oder “senior”, später auch “du aeh” bezeichnet. Einige Male nennen ihn die Urkunden auch “Johann Hinrich”. Er folgt seinem Vater als Fährmann in Artlenburg. Er leistet den Eid, den schon sein Vater abgelegt hat, am 22.5.1680:
E 19. Praestirt diesen Eid des Fährmanns Jürgen Knopens Sohn Johan Knopf den 22. Mai 1680 morgens 8 Uhr im Beisein des Herrn Amtsschreibers Hartwich Brunsichens, des Holzvogts Frantz Raben und der beiden Meiervögte zu Marienthal und Reetscheun Paul Bauren und Christian Pentzins und setzt zu Bürgen Hans Brandten und Jochim Oldenburg, beide aus Artlenburg…
Wie lange er das Amt eines Fährmanns ausübte, ist nicht festzustellen. Am 23.9.1685 leistet er den Eid als Bürgermeister in Artlenburg:
E 20. Johan Knoppen, Bürgermeister zu Artlenburg, Eid. Nachdem der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Julius Frantz Herzog zu Sachsen, Engern und Westfalen, der Röm.-Kaiserl. Majestät Generalfeldmarschall, Obrist über ein Regiment Kürassiere, mein gnädigster Fürst und Herr mich, Johann Knop, als Bürgermeister hat bestätigen und annehmen lassen, so gelobe und schwöre ich Hochgemelter Ihro Fürstl. Durchl. einen Körperlichen Eid in meine Seele, dass ich will getreu, hold und gewärtig sein, Schaden und Nachteil nach bestem Verstand abzuwenden, auf die Holzung, Grenzen, Jagden wie auch auf die Elbdeich und was sonst vorfallen möge, was Ihrer Hochfürstl.Durchl. Hoheit und Gerechtigkeit betrifft, eine fleissige Aufsicht zu haben, damit deroselben kein Schaden erleidet oder sonst etwas Verfängliches geschehen oder vorgenommen werde möge, wenn sich auch Schlägereien, Scheltworte und ungeziemtes Leben an Dieberei und Hurerei in und ausserhalb des Ortes sich zutragen und sich sonst etwas Böses begeben würde, will ich solches sofort den Beamten zu Lauenburg anzeigen und nichts verschweigen, und wenn ich sonst etwas erführe, woran Ihrer Hochfürstl.Durchl. sehr gelegen ist oder dero Ruf angeht und mir zu verschweigen nicht gebührt, will ich alles nach Gelegenheit und Gestalt der sachen sofort Ihrer Hochfürstl.Durchl. selbst oder den Beamten offenbaren; von mir will ich sagen, auch in meinem Bürgermeisteramt bei der Einziehung der Contribution und anderer Belange fleissige Aufsicht zu führen, damit in dieser Gemeine keinem zu viel noch zu wenig geschieht, auch die Einwohner dieses Ortes allemal zur Verrichtung der Gebühren, der Hofdienste und was sonst von der Obrigkeit und von Amts wegen zu geschehen anbefohlen werden möge, Tag und Nacht mit allem möglich Eifer und Fleiss anzuhalten, damit nicht das Geringste verabsäumt werden möge, den Herren Beamten allemal gebührenden Respekt und Gehorsam zu leisten, mich also so verhalten soll und will, wie es einem ehrlichen Bürgermeister wohl ansteht und gebührt, so wahr mir Gott helfe und sein Heiliges Wort.
Praestirt in der Hochfürstl.Amsstube in Gegenward des Amtsschreibers Johann Ferdinandt Herttman, des Kornschreibers Johann Adolf Platten und des Burgvogtes Heinrich Macken den 23. September 1685.
Als Bürgermeister wird er 1687 und 1693, als Deichvogt 1718 erwähnt.
In den Jahren 1697, 1704, 1718, 1719, 1721 wird er auch als Zollgegenschreiber genannt. In dem Verzeichnis der Hannoverschen und Zelleschen Beamten aus dem Jahre 1715 wird er jedoch nich aufgeführt, obwohl Zöllner, Zollverwalter und Zollgegenschreiber in Lauenburg, Schnackenburg, Hitzacker, Lüneburg erwähnt werden (36).
Johan Knopf war nicht unbegütert.