Johan Knopf (1650 – 1728)

Johan Knopf is the second of 61 people in “Stammtafel Der Familie Knoop“.

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Johan Knopf (auch Knoop, Knop, Knoph und Knohp), geb. vermutlich um 1650, wird zur Unterscheidung zu seinem Sohn Johann (geb. 1684) auch mit dem Zusatz “major” (zuerst 1713) oder “senior”, später auch “du aeh” bezeichnet. Einige Male nennen ihn die Urkunden auch “Johann Hinrich”. Er folgt seinem Vater als Fährmann in Artlenburg. Er leistet den Eid, den schon sein Vater abgelegt hat, am 22.5.1680:

E 19. Praestirt diesen Eid des Fährmanns Jürgen Knopens Sohn Johan Knopf den 22. Mai 1680 morgens 8 Uhr im Beisein des Herrn Amtsschreibers Hartwich Brunsichens, des Holzvogts Frantz Raben und der beiden Meiervögte zu Marienthal und Reetscheun Paul Bauren und Christian Pentzins und setzt zu Bürgen Hans Brandten und Jochim Oldenburg, beide aus Artlenburg…

Wie lange er das Amt eines Fährmanns ausübte, ist nicht festzustellen. Am 23.9.1685 leistet er den Eid als Bürgermeister in Artlenburg:

E 20. Johan Knoppen, Bürgermeister zu Artlenburg, Eid. Nachdem der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Julius Frantz Herzog zu Sachsen, Engern und Westfalen, der Röm.-Kaiserl. Majestät Generalfeldmarschall, Obrist über ein Regiment Kürassiere, mein gnädigster Fürst und Herr mich, Johann Knop, als Bürgermeister hat bestätigen und annehmen lassen, so gelobe und schwöre ich Hochgemelter Ihro Fürstl. Durchl. einen Körperlichen Eid in meine Seele, dass ich will getreu, hold und gewärtig sein, Schaden und Nachteil nach bestem Verstand abzuwenden, auf die Holzung, Grenzen, Jagden wie auch auf die Elbdeich und was sonst vorfallen möge, was Ihrer Hochfürstl.Durchl. Hoheit und Gerechtigkeit betrifft, eine fleissige Aufsicht zu haben, damit deroselben kein Schaden erleidet oder sonst etwas Verfängliches geschehen oder vorgenommen werde möge, wenn sich auch Schlägereien, Scheltworte und ungeziemtes Leben an Dieberei und Hurerei in und ausserhalb des Ortes sich zutragen und sich sonst etwas Böses begeben würde, will ich solches sofort den Beamten zu Lauenburg anzeigen und nichts verschweigen, und wenn ich sonst etwas erführe, woran Ihrer Hochfürstl.Durchl. sehr gelegen ist oder dero Ruf angeht und mir zu verschweigen nicht gebührt, will ich alles nach Gelegenheit und Gestalt der sachen sofort Ihrer Hochfürstl.Durchl. selbst oder den Beamten offenbaren; von mir will ich sagen, auch in meinem Bürgermeisteramt bei der Einziehung der Contribution und anderer Belange fleissige Aufsicht zu führen, damit in dieser Gemeine keinem zu viel noch zu wenig geschieht, auch die Einwohner dieses Ortes allemal zur Verrichtung der Gebühren, der Hofdienste und was sonst von der Obrigkeit und von Amts wegen zu geschehen anbefohlen werden möge, Tag und Nacht mit allem möglich Eifer und Fleiss anzuhalten, damit nicht das Geringste verabsäumt werden möge, den Herren Beamten allemal gebührenden Respekt und Gehorsam zu leisten, mich also so verhalten soll und will, wie es einem ehrlichen Bürgermeister wohl ansteht und gebührt, so wahr mir Gott helfe und sein Heiliges Wort.

Praestirt in der Hochfürstl.Amsstube in Gegenward des Amtsschreibers Johann Ferdinandt Herttman, des Kornschreibers Johann Adolf Platten und des Burgvogtes Heinrich Macken den 23. September 1685.

Als Bürgermeister wird er 1687 und 1693, als Deichvogt 1718 erwähnt.

In den Jahren 1697, 1704, 1718, 1719, 1721 wird er auch als Zollgegenschreiber genannt. In dem Verzeichnis der Hannoverschen und Zelleschen Beamten aus dem Jahre 1715 wird er jedoch nich aufgeführt, obwohl Zöllner, Zollverwalter und Zollgegenschreiber in Lauenburg, Schnackenburg, Hitzacker, Lüneburg erwähnt werden (36).

Johan Knopf war nicht unbegütert.

Um 1680 besitzt er die Katenstelle Nr. 40 in Artlenburg, die 1618 einem Hans Carstens gehörte. Sie ist ein Katen ohne Land. Als Diestgeld muss er dafür jährlich 2 Rthl. 32 Sch. geben; als er jedoch Bürgermeister wird, ist er von dieser Abgabe frie (E 1).- Als Besitzer dieses Katens wird er 1690 und 1715 genannt (B 2).- Noch bei Lebzeiten schenkt er das Haus nebst Garten seiner zweiten Frau Dorothea, die noch 1740 (B 2) als Besitzerin erscheint. – Sie verpachtet die Stelle. Die im Amts- und Landbuch (E 1) genannten Marten Rehse, der für die Schmiedergerechtigkeit jährlich 4 Rthl. gibt, und Hans Hinrich Hodtmann sind wahrscheinlich Pächter. Die Pacht beträgt jährlich 12 Mark, die Dorothea 1t. Ehestiftung von 7.6.1729 (E 40) ihrem zweiten Mann Johann Jacob Gnaust überlässt. 1765, 1790 und 1815 besitzt Johann Ernst Dannenberg den Katen (B 2). Er heiratete 1742 Catrina Elisabeth, die jüngste der überlebenden Töchter von Johann Knopf und Dorothea Meyers, die den Katen erbte.

1687 wird Johan “für die Bauermeisterschaft eingetan” in die Hoffstelle Nr. 21 in Artlenburg, eino 1 1/8 Hufe. Diese hatte 1618 Hans Rustete, darauf Hans Kruss gehört, lag dann wüst, vielleicht als Folge des 30-jährigen Krieges, und war später verpachtet worden, bis sie schliesslich Johann Knopf erhielt. An Abgaben zahlt deiser Hof jährlich: 1 Rthl. 5 Sch. Pach auf Michaelis, 1 Rthl. 31 Sch.

Ablager auf Ostern, 1 Schwein, 1 Gans, 3 Hofhühner, 1 Rauchhuhn, 20 Eier, 1 Pfund Flachs; ausserdem müssen 4 Pfd. Flachs oder Hede gesponnen und Dienste wie ein Hufner geleistet werden. Er übergibt diesen Hof vor 1721 seinem Sohn Johann, vielleicht schon 1709, als letzterer heiratet. – Einen Teil des Hofes hat vermutlich ein Marbes erhalten (Amts- und Handbuch: “Marbes hat die stedte und den Hoff hieven”).

Michaelis 1693 nimmt Johan noch die wüst liegende Hofstelle Nr. 20 (1/2 Hufe) in Pacht, die 1618 Simon Brandt, dann Klein Peter Brandt gehörte. 1705 wird hier jedoch der Rademacher Klaus Meyer genannt.

Wie bereits erwähnt wurde, besass Johan Knopf ausserdem “auf dem Hohlenwege” zu Lauenburg “zwischen Soltauen und dem Bäcker Clasen” ein Wohnhaus nebst einem gleich daran gelegenen Garten. Beides verkauft er am 12.4.1718 an der “Raschmacher” Simon Beck für 120 Rthl. Hamb.Courant dergestalt dass 20. Rthl. sofort in bar ausgezahlt wurden, die übrigen 100 Rthl. dagegen in gewissen Terminen auf Ostern. Er behält sich das Recht des Eigentums solange vor, bis die ganze Kaufsumme entrichtet ist, wobei er sich verpflichtet, die auf dem Hause noch lastenden herrschaftlichen Schulden an Grundheuer und Contribution zu zahlen, so dass der Käufer das Haus schuldenfrei erhält. Die am nächsten Michaelis fällige Grundheur muss der Käufer bezahlen [E 28]. – In W 20 wurden 1690 Clasen und Beck nicht genannt. Nach W 34 wohnen 1750 in den Lauenburger Vorständten die Bäcker Clasen senior und Clasen junior; Simon Bech dagegen wird nich aufgeführt. – Die Vorstadt “Hohlerweg” wird erst 1872 mit der Stadt Lauenburg vereinigt.

Als sein Sohn Jürgen Michael 1719 die älteste Tochter des Jürgen Koop in Hohstorf zi heiraten beabsichtigt, schliest er mit Jürgen Knop und dessen Sohn einen Vergleich wegen Abtretung deren Hufe, die diese wegen der durch den Bau eines neuen Haus entstandenen starket Verschuldung nich halten können. Der eigentiche Hoferbe Hinrich Koop wird mit 200 Rthl. und die 4 Schwestern der zukünftigen Schwiegertochter mit je 100 Rthl. sowie mit üblichem Kistenpfand und Vieh abgegolten [E 32].

Aber auch sonst liest man in den Amtsbüchern, das er über Vermögen verfügt. 1692 schuldet ihm Hans Gerstenkorn in Artlenburg aus seinem Erbe 40 Rthl.; es ist dies eine Restschuld, die des letzteren Vater wegen Johan Knopfs Schwiegervater Hans Suers noch zu bezahlen hat; da Hans Gerstenkorn nich sofort bezahlen kann, wird verinbart, dass die Schuld noch einige Zeit auf Zinsen stehen bleibt [E 16]. – 1696 leiht sich der Bäcker Frantz Jochim Schmidt in Artlenburg von der Kirche zu Ditthegen 100 Mark Lübsch. damit er eine Schuld an Johan Knopf zurückzahlen kann [E 22]. 1697 leiht er Peter Soltau und seiner Frau 132 Rthl. 24 Sch. zum Bau ihres Wohnhauses in Tespe. Die Verzinsung soll zu 5% jährlich erfolgen. Ausserdem wird halbjährige Kündigung festgelegt. Peter Soltau und sein Frau geben ihr neues Haus und alle ihre sonstigen Güter als Sicherheit [E 41]. 1719 ist die Schuld noch nicht beglichen [E 30]. 1722 leistet er für 200 Rthl. bei Peter Marbs in Obermarschact Bürgschaft. [E 36]. Entsprechend fallen dann auch die Aussteuern seiner Kinder aus, wovon unten noch gesprochen wird.

Oft erscheint sein Name als Zeuge bei Eheversprechungen in Artlenburg 1694 (E 46), 1713 (E 27), 1715 (E 31), 1721 (E 33 und E 38), 1724 (E 37) und 1725 (E 80), und Schuldverschreibungen. Seine Gegenwart als Zeuge bei Ehestiftungen in Lauenburg wurde bereits erwähnt. – 1704 unterzeichnet er einen Vergleich namens Hinrich Voss und dessen Ehefrau, “weil sie selbst nich schreiben können und mich dazu erbeten” (E 24).

Bei seinem Tode 1728 wird er als der “alte Johann Hinrich Knop” bezeichnet. Am 12.7 wird er in Artlenburg begraben.

Johan war zweimal verheiratet.

Seine erste Frau war Gesche Suhrs, die Tochter von Hans Suhr in Artlenburg, mit der Dom. 22.p. Trin. (12.11.) 1682 in Artlenburg getraut wurde. – Hans Suhr wird 1690 als Kätner in Artlenburg genannt (B 2). – Geburtstag und Todestag von Gesche Suhr sind nicht bekannt.

Seine zweite Frau Dorothea Meyers (aus Artlenburg ?), die er am 14.11.1720 heiratete überlebt ihn. Sie heiratet in zweiter Ehe am 19.6.1729 in Artlenburg den Witwer Johann Jacob Gnaust, Weissbäcker in Artlenburg (siehe weiter unten!).

Den beiden Ehen des Johan Knopf enstammen folgende Kinder, die alle in Artlenburg getauft wurden:

Aus 1. Ehe:

a) Johann, get. Die festo Epiph. (6.1.) 1684.

Dieser übernimmt den väterlichen Hof und setzt diesen Artlenburger Zweig fort. Siehe unter………………….3.

b) Lucia, get. Dom. 5.p. Trin. (4.7.) 1686.

Sie heiratet am 10.7.1704 in Artlenburg Hans Dircks, den Sohn des Verwalters Joachim Dircks in Brackende. Laut Ehestiftung vom 8.10.1704 erhält sie von ihrem Vater 350 Rthl. an barem Geld, wovon 100 Rthl. mitgegeben und die übrigen 250 Rthl. in den nächsten 2 Jahren bezahlt werden sollen, sowie Kisten- und Kastenpfand. Der Schwiegervater überlässt ihr dafür die 300 Rthl., die er als Kaufschilling beim Kauf des Wirtshauses “Zum roten Löwen” in Lübeck gezahlt hat (Kaufpreis 1.100 Rthl.), und – gegen Rückgabe von 50 Rthl. – das darin befindliche Hausgerät. Sollte einer der beiden Eheleute sterben, ohne dass Leibeserben vorhanden sind, so gilt die Regel: Längst Leib, längst Gut (E 25).

c) Anna Margreta, get. Dom. 9.p. Trin. (12.8.) 1688. Sie wird am 31.10.1709 in Artlenburg mit Christoffer Nagel, dem Sohn von Christopher Nagel in Artlenburg und dessen Ehefrau geb. Gerstenkorn getraut. Sie erhält laut Ehestiftung vom 1.9.1709 von ihrem Vater als Aussteuer: 300 Rthl., 2 Pferde, 2 Kühe, ein aufgemachtes Bett und ein vollkommenes Kistenpfand, wie es standes- und landesgebrächlich ist. Christoffer Nagel erhält dagegen den väterlichen Hof. Anna Margreta heiratet damit in den Nagelschen Hof ein. Verabredet wird die Erbregel: Längst Leib, längst Gut. Christoffer Nagels Bruder Peter soll aus dem Hof erhalten: 200 Rthl., 2 Pferde, 2 Kühe, ein aufgemachtes Bett und Kistenpfand nach Landesbrauch. Das Altenteil für die Eltern Nagel wird wie folgt festgesetzt: frei Brot, jährlich 1 Sack Roggen und Gerste ins fette Land zu säen, 1 Pferd, 2 Kühe, 2 Schafe, 2 Hühner und für sämtliche Weide und Futter frei, dan 1 zweijähriges Rind und 1 fettes Schwein zu schlachten, 4 Töpfe Flachs und 6 Töpfe Hanf (wenn die Mutter vor dem Vater versterben sollte, soll letzterer anstelle des Flachs und dem Hanf jährlich 1 flächsern und 2 hanfen Hemden und 3 Halstücher haben) ein Ende Land im Kohlhof beim Zaun, 4 Apfelbäume, den grossenBirnbaum und 2 der grossen Pflaumenbäume [W 35]. – Am 1.9.1722 erfolgte in neuer Vergleich, nach dem der Vater Christoffer Nagel als Altenteil erhält: jährlich 1 Sack Roggen und 1 Sack Gerste zu säen (das Land soll jedes Mal mit 14 Fuder Mist gedüngt werden) und jährlich 4 Rthl. für das Rind [W 35].

d) Hinrich Christopher, get. Die viridium (9.4.) 1691.

Dieser heiratet 1713 in den Gerstenkornschen Hof in Artlenburg (Nr.2) ein und begründet den jüngeren Zweig der Artlenburger Knoops. Siehe under…….4.

e) Anna Catharina, get. 21.7.1693, gest. 1695.

f) rgen Christian Hinrich, get. 1.1.1697, gest. im gleichen Jahr.

g) Jürgen Michael, tet. 21.12.1701.

Dieser übernimmt bei seiner Heirat den Koopschen Hof in Hohnstorf. Siehe unter……5.

h) vielleicht Cathrina Hedewig, die am 30.11.1733 in Artlenburg mit Hans Rohse aus Adendorf getraut wird.

Aus 2.Ehe:

i) Anna Catharina (Tochter von Johann Hinrich Knopf) die am 27.8.1728 in Artlenburg begraben wird.

k) eine am 26.1.1722 totgeborene Tochter.

l) Anna Magdalene Dorothe, get. 21.3.1723 und

m) Catrina Elisabeth, get. 11.2.1725 (der Pastor ist Pate).

Die letzteren beiden, die überlebenden Töchter aus der zweiten Ehe, sind im Testament des Vaters mit 621 Rthl. 18 gg., die als Aktivschulden anstanden, bedacht worden. Ihre Erziehung soll von den Zinsen dieser Gelder betritten werden. Als ihre Mutter 1729 wieder heiratet, wird in der Ehestiftung von 7.6.festgelegt, dass jede ausserdem ein aufgemachtes Bett, 12 Stück Leinengeräte und eine Kuh erhält. Nach dem Tode der Mutter sollen sie auch das Haus bekommen, das diese von ihrem ersten Manne, dem Vater der Töchter, geschenkt erhalten hat [E 40].

Anna Magdalene Dorothe heiratet Claus Jürgen König, den Sohn des Hauswirts und Hufners Claus Jürgen König in Krußendorf. Nach der Ehestiftung vom 16.8.1739 [E 60] bringt sie als Brautschatz 300 Rthl. und volles Kistenpfand nach Landesbrauch mit und heiratet in den Königschen Hof in Krußendorf ein. Erbregel: Längst Leib, längst Gut. Der junge Ehemann hat noch 2 Brüder und 2 Schwestern, die all noch nicht verheiratet sind. Jeder soll aus dem Hofe 50 Rthl., 1 Pferd, 2 Kühe, 2 Ochsen und ein volles Kistenpfand nach Landesbrauch haben. Die abtretenden Eltern erhalten als Altenteil, was auch die Voreltern gehabt haben.

1762 ist sie mit …………. Paapen in Krußendorf verheiratet (E 93). Catrina Elisabeth heiratet Johann Ernst Dannenberg, den Sohn des Bürgers und Brauers Johann Dannenberg in Eltze. Laut Ehevertrag vom 29.7.1742 (E 65) bringt sie ihr Haus und ihren Hof sowie 70 Rthl., die z.Zt.gegen Zinsen ausgeliehen sind (40 Rthl. an Hans Hinrich Licht in Artlenburg, 30 Rthl. an Johann Dittmer in Bardowiek) mit in die Ehe. Es handelt sich heirbei um den Katen Nr. 40 in Artlenburg, den ihr Vater bereits um 1680 besessen hatte. Johann Ernst Dannenberg erhält von seinem Bruder Johann Friedrich als Mitgift 250 Rthl. Erbregel: Längst Leib, längst Gut. Sollte Catrina Elisabeth sterben und Erben hinterlassen, so erhalten diese das Gehöft. – Sollte sie sterben, ohne Erben zu hinterlassen, und sollte dann ihre Mutter Dorothea noch leben, so beansprucht letztere in dem Haus die kleine Stube und die dazu gehörige Kamme (bzw. die Miete davon) und ein Stück Land im Garten nach der Elbseite.

Johann Ernst Dannenberg wird noch 1765 und 1790 als Besitzer des Katens genannt, 1815 jedoch Joh. Ernst Dannenberg (B 2; hier steht allerdings Dammobetz!).

n) Catharina Margaretha, get. 6.7.1727.

Wie bereits oben erwähnt, heiratet Dorothea Knopf geb. Meyers in zweiter Ehe am 19.6.1729 in Artlenburg den witwer und Weissbäcker Johann Jacob Gnaust. Sie zieht zu ihm.

Die Ehestiftung vom 7.6.1729 (E 40), bei der Dorothea mit einem Kreuz unterzeichnet, sieht vor: Der Sohn Johann Jochim Gnaust aus erster Ehe, der 2 Jahre alt is, erbt das väterlich Haus, soll es aber erst nach der Stiefmutter Tod in Besitz nehmen; die Tochter Anna Dorothea Gnaust aus erster Ehe erhält wegen ihrer Mutter Erbtail 50 Rthl. in bar, 1 Stück Bett, 1 Pfühl, 4 Kissen und 6 Stücke von dem anderen Leinengerät nebst einer Kuh; sollte der Sohn erster sterben, fällt das Haus an die Kinder der zweitn Ehe; die Tochter hat in diesem Falle nichts mehr zu fordern, es sie denn, dass sich der Besitz inzwischen vermehrt hätte; in diesem Falle erhält sie einen entsprechenden Anteil von dem Zuwachs; tritt der Sohn das ERbe an, so fällt ihm nur so viel an Werten zu, wie seine Schwester erhalten hat; das übrige muss den künftigen Halbgeschwistern herausgegeben werden. Anstelle eines Brautschatzes erhält Johann Jacob Gnaust 25 Jahre lang die jährliche Pacht von je 12 Mark zu seinem persönlichen Nutzen aus dem Katen Nr. 40, der der Witwe Knopf von ihrem erste Mann geschenkt wurde.

Johann Jacob Gnaust wird 1740 als Kätner in Artlenburg genannt, 1765 auf der gleichen Stelle der Bäcker Franz Albrecht Persen (ein Verwandter, siehe unter 4 e!), dann 1790 Georg Wilhelm Marnitz (Schwiegersohn von Johann Jacob Gnaust; siehe unten!) un 1815 Johann Hinrich Marnitz (B 2).

Aus der Ehe Dorothea geb. Meyers mit Johann Jacob Gnaust stammt Catharina Margaretha Gnaust, die 1762 George Wilhelm Marnitz aus Boizenburg heiratet. In der Ehestiftung vom 7.3.1762 (E 93) übernimmt letzterer die 50 Rthl. Schulden, die noch auf dem Katen lasten und die ihrer Halbschwester Magdalena zu zahlen sind.